oder grob fahrlässiges Verhalten von K&K oder
seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
Das gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden
nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leicht
fahrlässig verursachte Schäden haftet K&K nur,
soweit sie auf Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten beruhen. Dies sind solche Vertragspflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Soweit
K&K hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist
die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren
Schaden beschränkt. K&K haftet nicht für Schäden,
die durch die Störung ihres Betriebes, insbesondere
infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und
Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu
vertretenden Vorkommnisse eintreten.
§ 13
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen und dem
Kreditvermittlungsvertrag ist der Geschäftssitz von
K&K. Sollten einzelne Bestimmungen der hier
genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen von
K&K ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung